für die Nutzung des „Anonymators“ der CodeArchitekten
CodeArchitekten,
Kesslerstr. 69,
73765 Neuhausen
Eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart, HRB 797157
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CodeArchitekten (Kesslerstr. 69, 73765 Neuhausen, Amtsgericht Stuttgart, HRB 797157) gelten für die Nutzung des „Anonymators“.
(2) CodeArchitekten bietet eine auf künstlicher Intelligenz basierende Pseudonymisierungssoftware („Anonymator“) an, die eine datenschutzkonforme Verwendung anderer textverarbeitender Services ermöglicht. Der Zugriff erfolgt im Wege des Software‑as‑a‑Service‑Modells über das Internet. Der Kunde kann Texte in den Anonymator als Input eingeben und erhält vom Anonymator einen pseudonymisierten, kopierbaren Text als Output.
(3) Der Anonymator wird in verschiedenen Abonnement‑Modellen (Trial, Advanced, Pro, Agency) angeboten. Die Features und Preise der Modelle ergeben sich aus den jeweils auf der Website zur Verfügung stehenden Leistungsbeschreibungen und Preislisten (anonymator.ai).
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern CodeArchitekten Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Informationszwecken zur Verfügung stellt, gilt ausschließlich die deutsche Fassung.
(1) Der Vertrag über die Nutzung des „Anonymators“ kommt zwischen dem Kunden und CodeArchitekten online zustande. CodeArchitekten beauftragt für das Abonnement‑Management den Dienstleister „Paddle“ (Paddle.com Market Ltd., Judd House, 18‑29 Mora Street, London, EC1V 8BT, United Kingdom) als sog. „Merchant of Record“ (nachfolgend „MoR“). Der MoR handelt bei Vertragsschluss als Stellvertreter für CodeArchitekten und ist mit der Abwicklung des Bestellvorgangs, der Zahlungsabwicklung, der Rechnungsstellung sowie der steuerlichen Behandlung der Transaktion beauftragt.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses zunächst über die Angebotsmaske auf der Website von CodeArchitekten und anschließend über die Checkout‑Seite des MoR. Mit Abschluss des Bestellprozesses und Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ (oder einer gleichwertigen, eindeutig auf eine Zahlungspflicht hinweisenden Beschriftung) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung des MoR per E‑Mail zustande.
(3) Für den Bestellvorgang gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des MoR, die dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs zur Durchsicht angezeigt und vom Kunden bestätigt werden. Für die Nutzung der Software gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen von CodeArchitekten.
(1) Der Anonymator ist als Hilfsmittel konzipiert und ersetzt nicht die eigenständige Prüfung des Kunden hinsichtlich der vollständigen Entfernung personenbezogener Daten aus dem Output des Anonymators.
(2) Dem Kunden sind die Fähigkeiten, Einschränkungen und die erwartbare Qualität der Ausgaben von KI‑Tools bekannt. Er ist ferner darüber informiert, dass alle eingesetzten Language Models Ausgaben erzeugen können, die unrichtig („Halluzinationen“) oder unvollständig sind. Dies gilt gleichermaßen für den Anonymator. CodeArchitekten übernimmt daher keine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder uneingeschränkte Verwertbarkeit der durch den Anonymator erzeugten Ausgaben. Der Kunde bleibt verpflichtet, die Ausgaben – insbesondere im Hinblick auf die vollständige Pseudonymisierung – eigenverantwortlich zu überprüfen, bevor diese in Diensten Dritter verwendet werden.
(3) Die Bereitstellung des Anonymators erfolgt über eine API sowie eine Chrome‑Browser‑Erweiterung (Plugin). Näheres ergibt sich aus der auf der Website der CodeArchitekten einsehbaren Leistungsbeschreibung. Der Kunde ist für eine ausreichende Bandbreite des Internetzugangs und die zur Nutzung der Software erforderlichen Systemvoraussetzungen (insbesondere Aktualität von Betriebssystem und Browser) verantwortlich.
(4) Für die Nutzung der Software muss der Kunde sich mit einer E‑Mail‑Adresse und einem Passwort registrieren und ein Nutzerkonto einrichten.
(5) CodeArchitekten kann das zugrunde liegende KI‑Modell und die Plattform ohne zusätzliche Kosten für den Kunden aktualisieren und Updates implementieren, die dazu dienen, bestehende Funktionen zu optimieren oder zusätzliche Funktionen hinzuzufügen. Updates führen nicht dazu, dass die ursprünglich geschuldeten Funktionalitäten oder Anforderungen nicht mehr zur Verfügung stehen oder wesentlich eingeschränkt werden.
(6) CodeArchitekten ist berechtigt, den Zugriff auf den Anonymator für Kunden vorübergehend zu sperren. Diese Berechtigung besteht insbesondere, wenn dies aus technischen Gründen zwingend erforderlich ist oder konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde gesetzliche Vorschriften oder Vertragspflichten verletzt. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für den bereitgestellten Service in Verzug ist. Eine vorübergehende Sperrung des Zugriffs ist außerdem aus zwingenden rechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Gründen zulässig. CodeArchitekten wird die berechtigten Interessen des Kunden (z. B. fehlendes Verschulden) berücksichtigen. Die Sperre wird aufgehoben, sobald die Umstände entfallen, die zur vorübergehenden Sperrung geführt haben.
(1) Nicht ausdrücklich dem Kunden mit diesen AGB eingeräumte Rechte verbleiben bei CodeArchitekten.
(2) CodeArchitekten gewährt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung des Anonymators für interne Geschäftszwecke des Kunden in dem im Vertrag angegebenen Umfang. Der Kunde darf nur den Personen Zugang zur Nutzung des Anonymators gewähren, die im Vertrag als Nutzer vorgesehen sind.
(3) Eine weitergehende Nutzung als die im Vertrag vorgesehene ist nicht gestattet. Der Kunde hat die Nutzung des Services im vertraglich vereinbarten Umfang (Volumen der Modelle, Nutzeranzahl) selbst sicherzustellen.
(4) Der Anonymator darf nur in der bereitgestellten Form und mit den von CodeArchitekten zur Verfügung gestellten Funktionen genutzt werden.
(5) Der Anonymator darf – vorbehaltlich § 4 Abs. 6 dieser AGB – nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Er darf unberechtigten Dritten nicht durch Auslizenzierung, Unterlizenzierung, Verkauf, Weiterverkauf, Vermietung, Übertragung, Abtretung, Vertrieb oder anderweitige Zur‑Verfügung‑Stellung überlassen werden.
Es ist insbesondere untersagt:
(6) Im Rahmen des Agency‑Plans ist der Kunde berechtigt, den Anonymator in eigenen Kundenprojekten einzusetzen und die Nutzung des Anonymators gegenüber seinen Endkunden eigenständig weiter zu fakturieren, sofern die Nutzung auf die über das Abonnement bereitgestellten Kapazitäten beschränkt bleibt. Die Nutzung der durch dieses Abonnement bereitgestellten API‑Keys darf hierbei ausschließlich zum Zweck der Einbindung des Anonymators in Projekte von Endkunden des Kunden erfolgen. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Unterlizenzierung, Weiterveräußerung oder sonstige Überlassung an Dritte ist unzulässig.
(7) An am Output des Anonymators bestehenden gewerblichen Schutzrechten gewährt CodeArchitekten dem Kunden auch über die Laufzeit des Vertrags hinaus das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung für dessen private oder gewerbliche Zwecke.
(1) Für die Bereitstellung des Dienstes und sämtlicher Funktionalitäten setzt CodeArchitekten Large Language Models von Drittanbietern ein. Für die Verarbeitung von Daten aus dem Kunden‑Input, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes an CodeArchitekten übermittelt werden, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag.
(2) Die Nutzung und Weitergabe des Kunden‑Inputs in nicht pseudonymisierter Form ist ausgeschlossen.
(1) Der Kunde schuldet die vereinbarte Vergütung für die Nutzung des Anonymators nach Maßgabe der von dem beauftragten MoR gestellten Rechnung. Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf das vom MoR mitgeteilte Konto. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese erhoben wird. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Die Umsatzsteuer wird durch den MoR erhoben und abgeführt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den MoR.
(2) Die Vergütung ist mit Vertragsschluss im Voraus fällig. Bei laufzeitgebundenen Verträgen verlängert sich die Nutzungsperiode automatisch um den jeweils vereinbarten Zeitraum, sofern der Kunde nicht rechtzeitig entsprechend den Vorgaben dieser AGB kündigt.
(3) Der MoR ist Ansprechpartner für Fragen zur Zahlung, Rechnungsstellung und Rückerstattung. Bei inhaltlichen Fragen zur Software sowie bei Support‑ oder Leistungsanliegen ist CodeArchitekten zuständig.
(4) Für den Zahlungsvorgang gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des MoR. Diese werden dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs zur Kenntnis gebracht und von ihm akzeptiert.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Anonymator ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, bei der Nutzung des Anonymators auch die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Drittanbieter – insbesondere der Anbieter der eingesetzten Large Language Models –, deren Leistungen im Rahmen des Dienstes eingesetzt werden, einzuhalten. Diese Verpflichtung gilt im Verhältnis zu CodeArchitekten.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Benutzername und Passwort zu seinem Nutzerkonto sowie innerhalb des Nutzerkontos generierte API‑Keys Dritten unter keinen Umständen zugänglich zu machen und diese durch geeignete Maßnahmen wirksam vor dem Zugriff oder der Kenntnisnahme Dritter zu schützen, damit ein unberechtigter Zugang zum Anonymator ausgeschlossen ist.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung für sämtliche Inhalte der von ihm bereitgestellten Eingaben.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Eingaben vor der Nutzung des Anonymators mittels eines aktuellen, dem Stand der Technik entsprechenden Virenschutzprogramms auf Viren, Malware und Trojaner zu überprüfen.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, im Anonymator keine Inhalte zu verwenden, die gegen geltendes Recht (z. B., aber nicht abschließend: Gewaltverherrlichung, Rassismus, Diskriminierung, Pornographie) oder Rechte Dritter (z. B., aber nicht abschließend: gewerbliche Schutzrechte, geistiges Eigentum oder Persönlichkeitsrechte) verstoßen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, durch den Anonymator erzeugte Ausgaben eigenverantwortlich und mit der gebotenen Sorgfalt auf vollständige Pseudonymisierung zu prüfen, bevor diese mit Diensten Dritter verwendet werden. Dem Kunden ist bekannt, dass die eingesetzten KI‑Tools, einschließlich der Large Language Models, unvollständige oder unrichtige Ausgaben („Halluzinationen“) erzeugen können. Der Kunde ist verpflichtet, alle Ausgaben im Hinblick auf die vollständige Pseudonymisierung eigenverantwortlich zu überprüfen, bevor diese in Diensten Dritter verwendet werden.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, CodeArchitekten sowie deren Geschäftsführer und Angestellte von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die aufgrund vom Kunden im Anonymator bereitgestellter Eingaben oder Dokumente entstehen, wenn diese gegen Rechte Dritter oder geltendes Recht verstoßen.
(1) CodeArchitekten haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch CodeArchitekten, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(2) Schadensersatzansprüche gegen CodeArchitekten sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, CodeArchitekten, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet CodeArchitekten nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch CodeArchitekten, seine gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. CodeArchitekten haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, höchstens jedoch in Höhe einer Jahresgebühr eines Nutzers.
(3) CodeArchitekten haftet nicht für die Inhalte und Resultate des Outputs des Anonymators. Der Kunde ist für die Überprüfung des Outputs verantwortlich und haftet gemäß § 7 Abs. 7 für die Verwendung des Outputs gegenüber CodeArchitekten.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Organe, Vertreter, Mitarbeiter, sonstiger Bediensteter und sonstiger Erfüllungsgehilfen von CodeArchitekten.
(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und der KI‑Verordnung bleiben unberührt.
(1) Der Vertrag läuft – je nach gewähltem Lizenzmodell – für einen bestimmten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich), während dessen die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist.
(2) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums automatisch um denselben, ursprünglich vereinbarten Zeitraum, sofern der Kunde den Vertrag nicht spätestens 48 Stunden vor Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums über die Web App kündigt (https://anonymator.app).
(3) Die Kündigung kann über den im Nutzerkonto der Web App (https://anonymator.app) bereitgestellten Button erfolgen. Verbraucher können den Vertrag per E‑Mail an support@anonymator.ai kündigen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Mit Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden am Anonymator.
(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und Dritter durch CodeArchitekten im Auftrag des Kunden schließen der Kunde und CodeArchitekten mit Abschluss des Vertrages eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
(2) CodeArchitekten verpflichtet sich, über sämtliche im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch in sonstiger Weise zu verwenden. Dies gilt gegenüber allen Dritten, soweit die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch CodeArchitekten erforderlich ist. Im Zweifelsfall wird CodeArchitekten vor einer Weitergabe die Zustimmung des Kunden einholen.
(3) CodeArchitekten verpflichtet sich, mit sämtlichen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit § 10 Abs. 2 dieser AGB inhaltsgleiche Geheimhaltungsverpflichtung zu vereinbaren.
(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts Anwendung.
(2) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart (Mitte).
(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
(3) Anlagen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.
| Plan | Tokens | Pages (DE) | Pages (EN) | Pages (FR) | Pages (IT) | Pages (NL) | Pages (ES) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Trial | 2.500 / one time* | 8.77 | 10.00 | 9.62 | 9.26 | 9.43 | 9.09 |
| Basic | 20.000 / month** | 70.18 | 80.00 | 76.92 | 74.07 | 75.47 | 72.73 |
| Advanced | 50.000 / month** | 175.44 | 200.00 | 192.31 | 185.19 | 188.68 | 181.82 |
| Pro | 500.000 / month** | 1.754.39 | 2.000.00 | 1.923.08 | 1.851.85 | 1.886.79 | 1.818.18 |
| Agency | 1.500.000 / month** | 5.263.16 | 6.000.00 | 5.769.23 | 5.555.56 | 5.660.38 | 5.454.55 |